
Unter Dualismus der Einkünfteermittlung versteht man die Einteilung der sieben Einkunftsarten in zwei Gruppen nach {§|2|EStG|juris} Abs. 2 EStG. Das Gesetz unterscheidet zwischen Gewinneinkünften und Überschusseinkünften. Hierbei handelt es sich nicht nur um verschiedene Bezeichnungen sondern um zwei verschiedene Arten der Einkunftsermittlung...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Dualismus_der_Einkünfteermittlung
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